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öffentlich


Hundetoiletten



Sachverhalt:

Im Amtsblatt vom 29.02.2024 wurde auf Hinweis aus dem Gemeinderat auf folgendes hingewiesen:
 
Hundehalter haben außerdem dafür zu sorgen, dass ihre Vierbeiner ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder auf fremden Grundstücken verrichten. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

 
 



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Gemeinde Großwallstadt
Hauptstraße 23, 63868 Großwallstadt
Tel.: 0 60 22 / 22 07 - 0
E-Mail: info@grosswallstadt.de
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