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öffentlich


Gebührenkalkulation - Kanalgebühren Beratung und Beschlussfassung



Sachvortrag:

Der Kalkulationszeitraum für die Wasser- und Kanalgebühren beträgt derzeit 2 Jahre.
Nach Art. 8 Abs. 6 KAG können bei der Gebührenbemessung Kosten für einen Zeitraum von höchstens 4 Jahre berücksichtigt werden. Ab 01.10.2022 wurde die Abwassergebühr von 1,10 Euro auf 1,45 Euro pro m³ angehoben. Aufgrund der gestiegenen Unterhaltskosten der Kläranlage, vor allem die Energiepreise, ist die Gemeinde Großwallstadt gezwungen die Abwassergebühr nachzukalkulieren und die Kosten weiterzugeben. Die Kalkulation durch das Büro Röder Kommunalberatung hat ergeben, dass die Entwässerungsgebühr auf 2,30 Euro angehoben werden muss um kostendecken zu arbeiten.
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung muss deshalb zum 01.10.2023 vom Gemeinderat beschlussmäßig geändert werden.
 
In der Anlage zu dieser Beschlussvorlage befindet sich eine tabellarische Übersicht der Mitgliedsgemeinden des Landkreises und deren Wassergebühren und die vorgeschlagene Änderungssatzung.
 
Seitens des Gemeinderats wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung die Kostensituation im Blick haben und ggf. eine Nachkalkulation vornehmen sollte.






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Gemeinde Großwallstadt
Hauptstraße 23, 63868 Großwallstadt
Tel.: 0 60 22 / 22 07 - 0
E-Mail: info@grosswallstadt.de
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