Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat über die Absicht des Landkreises, die MIL 29 im Bereich der Ortsdurchfahrt zur Ortsstraße herabzustufen. Die Verwaltung und der Bürgermeister sprechen sich entschieden gegen diese Herabstufung aus.
Finanzielle Auswirkungen auf den gemeindlichen Haushalt sind nicht absehbar. Dies gilt ebenso für die Zukunft. Die Herabstufung hätte insbesondere zur Folge, dass die Gemeinde die vollen Kosten des Straßenunterhalts (ohne Gehsteig) tragen müsste. Dies betrifft sowohl die laufenden Kosten als auch die Kosten für den Straßenunterhalt (u.a. Winterdienst). Die MIL 29 ist eine wichtige Verkehrsverbindung, die auch von überörtlichem Verkehr genutzt wird. Die Herabstufung könnte zu einer Verschlechterung der Straßeninfrastruktur (Verkehrsanbindung) für Großwallstadt führen.
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