FlNr. 329, Hauptstraße 4 Errichtung eines Einfamilienhauses formlose Bauvoranfrage
Sachverhalt:
Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB in einem Gebiet ohne Bebauungsplan gem. § 34 Abs. 1 BauGB für welches die Vorgaben eines Dorfgebiets nach BauNVO gelten.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Vom Antragsteller wurde eine formlose Bauvoranfrage eingereicht mit folgenden Informationen:
Geplant ist ein Einfamilienhaus in 2. Reihe hinter einem Bestandsgebäude
Die Grenzabstände werden eingehalten
Es werden 2 neue Stellplätze geplant
Die Erschließung (Kanal, Wasser, Telekom, Strom) soll über die Frühlingstraße erfolgen
Die Zufahrt zu den Stellplätzen soll über das Grundstück FlNr.329 erfolgen Eine Grunddienstbarkeit kann bei Bedarf vorgelegt werden.
Beschluss des Bauausschusses:
Der Bauausschuss begrüßt grundsätzlich die Möglichkeiten einer Ortskernverdichtung. Mit den zuvor genannten Punkten besteht Einverständnis. Die formlose Bauvoranfrage soll zur weiteren Beurteilung an die Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet werden. Kann eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden, soll eine formelle Bauvoranfrage gestellt werden.
Folgende Fragen müssen zwischen Gemeinde und Bauherr geregelt werden:
Zugang Feuerwehr
Erschließungsvorteil
Niederschlagsentwässerung
Auf eine entsprechende Nachbarbeteiligung wird hingewiesen.
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