Würdigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans durch die Kommunalaufsicht
Information
Das Landratsamt Miltenberg teilte mit Schreiben vom 14.06.2023 mit, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Art. 67 und 71 GO enthalten. Die Haushaltssatzung kann daher nunmehr samt ihren Anlagen amtlich bekannt gemacht werden.
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