Im Amtsblatt vom 29.02.2024 wurde auf Hinweis aus dem Gemeinderat auf folgendes hingewiesen:
Hundehalter haben außerdem dafür zu sorgen, dass ihre Vierbeiner ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder auf fremden Grundstücken verrichten. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
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