Grundtalring 23, FlNr. 6100/17 Nutzungsänderung bestehende Wohnung in Büroräume, Anbau einer Wohnung an eine besehende Halle Information zum Bauantrag
Sachvortrag:
Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes "Grundtal".
Für das Baugelände gelten die Vorgaben eines Gewerbegebiets GE nach BauNVO.
Zum eingereichten Bauantrag wird vom Bauherrn folgende Ausnahme bzw. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplan nach § 31 Abs.1 u. 2 BauGB beantragt:
a) Errichtung einer Betriebswohnung
Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.
Der Bauantrag wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung nach § 12 der GeschO behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Zu a)
Hinsichtlich der Errichtung einer Betriebswohnung wurde eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt, da für die vorhandene Betriebswohnung eine Nutzungsänderung zu Büroräumen mit beantragt wird. Die Nutzungsänderung der bestehenden Betriebswohnung in Büroräume muss im Zuge der Errichtung der neuen Betriebswohnung erfolgen.
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