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öffentlich


Quellenstraße 29, FlNr. 5250/77
Umbau und Aufstockung eines Einfamilienhauses
Information zum Bauantrag



Sachvortrag:

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes "Turmgewanne".
 
Für das Baugelände gelten die Vorgaben eines Wohngebiets WA nach BauNVO.
 
Zum eingereichten Bauantrag wird vom Bauherrn folgende Ausnahme bzw. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplan nach § 31 Abs.1 u. 2 BauGB beantragt:
 
a)    Die Firstrichtung wird entgegen dem Bebauungsplan um 90° gedreht
 
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
 
Der Bauantrag wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung nach § 12 der GeschO behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
 
Zu a)
Hinsichtlich der Drehung der Firstrichtung um 90° entgegen dem Bebauungsplan wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt, da die Firstrichtung im aktuellen Bestandsgebäude ebenfalls O-W- Ausrichtung hat und hierfür mit Genehmigungsbescheid vom 24.05.1994 bereits eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt wurde.

 
 



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Gemeinde Großwallstadt
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Tel.: 0 60 22 / 22 07 - 0
E-Mail: info@grosswallstadt.de
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