Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Grundtal" welches nach der Baunutzungsverordnung einem Gewerbegebiet entspricht.
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden vom Bauherrn folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bzw. Ausnahmen nach §31 Abs. 1 BauGB beantragt:
Überschreitung der nördlichen Baugrenze
Die Garage soll außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze errichtet werden.
Abweichungen von den Vorschriften der BayBO
Art.6, Abs.9 BayBO hinsichtlich der Überschreitung der Abstandsflächen aufgrund Pkt. 2.1 u. 2.2
1. Überschreitung der max. zulässigen Höhe von 3 m für Garagen auf Grundstücksgrenzen
2. Überschreitung der max. zulässigen Länge von 9 m für Garagen auf Grundstücksgrenzen
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss des Bauausschusses:
Dem Bauantrag mit den beantragten Befreiungen unter Pkt.1 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Mit der Abstandsflächenübernahme durch die Gemeinde Großwallstadt bestand Einverständnis.
Mit der unter Pkt.2 genannten Abweichung bestand Einverständnis - Die Beurteilung hierzu erfolgt in Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde.