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öffentlich


Änderung der Friedhofssatzung - Friedhofsquartiereinteilung



Sachvortrag:

Bei der Friedhofsbegehung am Dienstag, 27.03.23 mit dem Architekten Herrn Struchholz wurde von ihm folgendes geäußert:
 
  • Die Begräbnisstätten sollten nach seiner Auffassung in Richtung Aussegnungshalle ausgerichtet werden um die Sichtachse zur Aussegnungshalle sicherzustellen und zudem ein Begegnungsort vor der Halle entstehen zu lassen.
 
  • Bei einer Erneuerung des Friedhofs sollte darauf geachtet werden, "Quartiere" einzurichten, die auch zum Verweilen einladen. Von der bestehenden "Reihenstruktur" sollte Abstand genommen werden.
 
  • soll ein nachhaltiger Friedhof entstehen, der Leerstände entgegenwirken kann, muss ein Gemeinderatsbeschluss gefasst werden, dass in bestimmten Quartieren keine Grabrechtverlängerung mehr genehmigt wird - wichtig ist hierbei, die Bevölkerung zu im Vorfeld einer Entscheidung zu beteiligen und Ausnahmen zuzulassen.
 
  • Wichtig ist allerdings das Vorliegen eines aktuellen Quartierplans, der den Ablauf der Ruhefristen ist Zeitspannen von 5, 10 und 15 Jahren aufzeigt. So kann valide geklärt werden, wo zukünftig Lücken und Leerstände entstehen
 
  • Es sollten mehr Bäume gepflanzt werden - diese allerdings in Verbindung mit der Anlegung von den zuvor genannten "Quartieren" damit es keine Probleme mit Bestandsgräber aufgrund Verschmutzung gibt. Die Quartiere könnten gartenähnlich angelegt werden, was die Möglichkeit schafft, die Pflege über die Position "Anlagen" abzurechnen und nicht über die Friedhofsgebühren. Es sollte darauf geachtet werden, ein Bewässerungssystem einzubauen, um den Pflegeaufwand so gering wie möglich zu halten.
 
Der Gemeinderat hat dann am 13.06.2023 in der nichtöffentlichen Sitzung anhand eines Gräberbelegungs- und Ablaufplans über mögliche Quartierseinteilungen beraten. Da es zu keiner Lösung gekommen ist, wurde der Sachverhalt wieder in den Bauausschuss zur weiteren Abstimmung verwiesen.
 
Empfehlungsbeschlüsse aus der Bauausschusssitzung vom 31.10.2023 zur Änderung der Friedhofssatzung:
 
Im neuen Friedhofsteil sollen im gebildeten Quartier Q1 (siehe Plananlage1) keine Bestattungen in Neugräbern mehr durchgeführt werden.                      
 
einstimmig
 
                                                                                                                                             
Im alten Friedhofsteil sollen lediglich in einzelnen freien Grablücken im Bereich der Familiengräber neue Grabbelegungen möglich sein                               
 
einstimmig
 
                                                                                                                                             
Im alten Friedhofsteil sollen im gebildeten Quartier Q2 (siehe Plananlage2) keine Bestattungen in Neugräbern mehr durchgeführt werden. (Anschlussbelegungen im Bestand sind weiterhin möglich).           
                                                  
einstimmig
 
Die Verwaltung hat eine Friedhofsänderungssatzung vorgelegt um der Quartierseinteilung Rechnung zu tragen.
 
Nach einer Diskussion im Gremium wird der Beschlussvorschlag geändert. Es wird das Wort neue "Beisetzungen" in neue "Grabvergaben" geändert. Damit soll deutlich werden, dass bei Verlängerungen der Grabnutzungsrechte oder Beisetzungen in Bestandsgräbern weiterhin möglich bleiben sollen.






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