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öffentlich


Fl.Nr. 3474 + Fl. Nr. 2864
Großostheimer Straße 14 + Alte Straße 29
Unterbringung von Asylbewerbern



Sachvortrag:

Am Montag, 20. November 2023 wurde uns vom Landratsamt Miltenberg, Herrn Peter Schraut vom Sozialamt, Abteilung Asylbewerber per E-Mail um 06.43 Uhr, folgendes mitgeteilt:
 
"Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Kenntnis teilen wir mit, dass uns das Anwesen in Großwallstadt, Alte Str. 29, zur Anmietung als Asylunterkunft angeboten wurde. Wir werden für das Haus noch diese Wochen einen Mietvertag schließen. Sollten rechtliche Gründe gegen einen Mietvertrag sprechen, so teilen Sie uns dies bitte mit."
 
Rechtlich konnte die Verwaltung die Belegung nicht verhindern, wies jedoch formal mit E-Mail am gleichen Tag darauf hin, dass alle Brandschutzvorschriften beachtet werden müssen und unsere Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen alle belegt sind. Falls Betreuungsplätze benötigt werden sollten, müsse sich der Vermieter darum kümmern.
Am Montag, 27. November 2023 wurde uns dann von Herrn Peter Schraut per E-Mail um 13.18 Uhr, folgendes mitgeteilt:
 
"Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Kenntnis teilen wir mit, dass wir das Anwesen in Großwallstadt, Alte Str. 29, als dezentrale Asylunterkunft angemietet haben. Die Erstbelegung des Hauses wird voraussichtlich Anfang nächster Woche erfolgen."
 
Die Mail wurde um 13.24 Uhr wie folgt korrigiert:
 
"Berichtigung:
Ein Teil der Personen zieht bereits diese Woche ein."
 
Die Belegung des Einfamilienhauses erfolgte umgehend mit 15 Flüchtlingen, die rückwirkend zum 29.11.2023 angemeldet wurden.
Am Montag, 04. Dezember 2023 erhielt ich von unserem Landrat Herrn Jens Marco Scherf um 11.53 Uhr folgende E-Mail:
 
"Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Roland,
über den aktuellen Druck bei der Unterbringung von Geflüchteten muss ich keine Worte verlieren. Auch in Großwallstadt ist unser Team inzwischen fündig geworden mit einer geeigneten Immobilie. Matthias Krah hat alle weiteren Informationen zur Verfügung, auch hinsichtlich höchstmöglicher Transparenz und Information des Gemeinderats und damit der Öffentlichkeit.
Herr Krah wird sich melden."
 
Herr Krah bat am Dienstagmorgen, den 05. Dezember 2023, um 09.08 Uhr um einen telefonischen Rückruf bezüglich der E-Mail von Landrat Herrn Jens Marco Scherf. Dieser erfolgte um 09.22 Uhr.
In diesem Telefonat wurde mitgeteilt, dass man das Anwesen Großostheimer Straße 14 zur Unterbringung von Asylbewerbern angemietet hat. Vorgesehen sind bis zu 120 Personen, die ab Januar 2024 die Unterkunft beziehen werden.
 
Das Landratsamt Miltenberg wurde für die Gemeinderatssitzung am Dienstag, 16.01.2024 eingeladen, um für Fragen zur Verfügung zu stehen.
Des Weiteren wurde von Seiten des Bürgermeisters um eine schriftliche Bestätigung des Vorhabens gebeten. Um 10.00 Uhr wurden alle Gemeinderäte per Rundmail über die Anmietung informiert.
 
Um 13.24 Uhr bestätigte das Landratsamt Miltenberg, Herr Matthias Krah Abteilungsleiter Bauwesen, das Vorhaben per E-Mail.
 
"Sehr geehrter Herr Bürgermeister Eppig,
wie heute Morgen telefonisch besprochen sende ich Ihnen nachfolgend die wesentlichen Rahmendaten zu unserer Anmietung der ehemaligen Kleiderfabrik in der Großostheimer Str. 11 in Großwallstadt als dezentraler Unterkunft zu, die gerne auch zur Information der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie der Öffentlichkeit genutzt werden dürfen.
Das Landratsamt hat im Namen des Freistaats Bayern einen Unterbringungsvertrag mit dem Eigentümer des Anwesens in Großostheimer Str. 11 zur Unterbringung von Menschen im Asylverfahren sowie anderer staatlich untergebrachter Flüchtlinge (z.B. Ukrainerinnen und Ukrainer, die in der Regel nicht das Asylverfahren durchlaufen) geschlossen. Der Vertrag beginnt am 1. Januar 2024. Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Angaben:
-       Kapazität: bis zu 120 Personen
-       Schrittweise Belegung ab Januar 2024
-       Herkunft, Familien- und Altersstruktur stehen noch nicht fest.
-       Das Landratsamt wird darauf achten einen möglichst ausgewogenen Belegungsmix hinsichtlich Alter und Familien/Alleinstehende zu gewährleisten.
-       Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren, danach eine ordentliche Kündigungsfrist; außerordentliche Kündigung ist jederzeit möglich.
-       Der Eigentümer ist verpflichtet einen Hausmeister (m/w/d) zu stellen, der sich um das Objekt kümmert und als erster Ansprechpartner für die Bewohner/innen zur Verfügung steht.
-       Voraussichtlich kann in der Unterkunft eine niederschwellige Möglichkeit geschaffen werden, dass dort Kinder wechselseitig durch die Bewohner/innen betreut werden können, ggf. in Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern.
-       Ein Internetzugang (W-LAN) wird durch den Eigentümer eingerichtet.
-       Die Wohnungen werden durch den Eigentümer voll ausgestattet.
 
Gerne stehen wir Ihnen und dem Gemeinderat für Fragen zur Verfügung und richten uns gerne die Teilnahme an einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderats ein.
Wir begrüßen es, wenn sich in Großwallstadt eine ehrenamtlicher Helferkreis aufbaut, Ansprechpartnerin insoweit ist Frau Spalek als Integrationslotsin bei der Caritas (a-spalek@caritas-mil.de).
Die Nachbarschaft wird vor er erstmaligen Belegung auch noch eine schriftliche Information durch uns erhalten. Alle wesentlichen Kontaktdaten zu relevanten Stellen werden in der Unterkunft gut einsehbar für alle Bewohner/inne bereitgestellt."
 
Laut telefonischer Auskunft von Herrn Krah ist kein Sicherheitsdienst vor Ort, der Vermieter muss lediglich einen Hausmeister stellen.
 
Bezüglich eines Helferkreises wird ein Aufruf im nächsten Amtsblatt erfolgen.
 
Am 09.11.2023 erfolgte schon einmal eine Mitteilung des Landratsamtes zur Anmietung des Aussiedlerhofes Flurbereinigungsweg 12 für Asylbewerber. Dies konnte von der Verwaltung, mit einer entsprechenden Begründung zur Erschließung, zurückgewiesen werden.

 
 



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Gemeinde Großwallstadt
Hauptstraße 23, 63868 Großwallstadt
Tel.: 0 60 22 / 22 07 - 0
E-Mail: info@grosswallstadt.de
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