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öffentlich


Antrag der Fraktion der Freien Wähler auf Änderung der Geschäftsordnung



Sachvortrag:
 
Mit Schreiben vom 07.11.2023 beantragte die Fraktion der Freien Wähler eine Änderung des § 7 Abs. 3 Ziffer 2 a der Geschäftsordnung. Begründet wurde der Antrag damit, dass der Bauausschuss derzeit für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und sonstigen Zustimmungen zu Bauvorhaben zuständig ist, soweit diese nicht in den Aufgabenbereich des ersten Bürgermeisters fallen. Weiterhin wurde ausgeführt, dass seit Einführung der neuen Geschäftsordnung sich herausgestellt habe, dass die vorige Handhabung die Bauanträge im Gemeinderat zu behandeln die praktikablere Variante sei.
 
Diskussion
 
Daher sollte die Geschäftsordnung in folgenden Absätzen geändert werden:
 
§ 7 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
 
Nr. 2 im Buchstabe a) wird gänzlich gestrichen und in
 
§ 2 Nr. 27) wie folgt hinzugefügt:
 
"Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und sonstiger Zustimmung zu Bauvorhaben. Bauvorhaben der Gemeinde sind im Bauausschuss vorzuberaten."






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