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Obernburg Bebauungsplan "Finanzamt Obernburg mit Bearbeitungsstelle Nürnberg Nord" - Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB



Sachvortrag:

Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg plant den Neubau des Finanzamts Obernburg mit Bearbeitungsstelle Nürnberg Nord auf einem ca. 5520 m² großen Grundstück der Stadt Obernburg. Der Betrieb des Finanzamtes soll im Tagebetrieb mit 79 Beschäftigten erfolgen. Es sollen 65 Stellplätze errichtet werden. Auf der Südseite des Gebäudes werden an der Hubert-Nees-Straße je 10 Bediensteten- als auch Besucherparkplätze erstellt. Westlich des Gebäudes werden weitere 45 Stellplätze (hiervon 22 mit E-Ladestationen) für Bedienstete umgesetzt. Neben der Nutzung der Stellplätze durch das Finanzamt soll eine Wechselnutzung mit abendlichen Veranstaltungen in der Stadthalle Obernburg bestehen.
 
Zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfs soll eine Sole-Wasser-Wärmepumpe errichtet werden. Sie soll als Wärmequelle Geothermie in Form von 9 Erdsonden mit 100 Meter Länge je Sonde nutzen. Die Wärmepumpenanlage soll im Untergeschoss im nordwestlichen Bereich des Gebäudes untergebracht werden. Die Erdsonden sollen unterhalb der Parkplatzfläche platziert werden.
 
Der Server im Untergeschoss soll eine redundante Splitanlage zur Abfuhr der Wärmelasten durch die Elektroinstallation erhalten. Das Innengerät soll als Wandgerät oder Klimaschrank ausgeführt werden. Die Außeneinheit wird im Innenhof vorgesehen.
Das Gebäudedach wird mit Photovoltaikmodulen zur Stromerzeugung ausgelegt. Das Vorhaben befindet sich in einem Gebiet für das ein Bebauungsplan der Innenabwicklung gemäß § 13a BauGB erstellt wird.
 
Das Plangebiet liegt im Norden der Stadt Obernburg am Main und umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 3553/27, 3553/29, 3552/32 sowie Teile des Flurstückes 3553. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 0,5 ha.
 
Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung im Rahmen der Innenentwicklung und trägt einem Bedarf an Investitionen zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, und zur Verwirklichung von Infrastrukturvorhaben in der Abwägung in angemessener Weise gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 3 BauGB Rechnung.
 
Das Plangebiet unterliegt aufgrund der Lage im Siedlungsbereich von Obernburg einer Vorbelastung in Bezug auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft, Vegetation und Fauna sowie Landschafts- und Ortsbild. Aufgrund der Vorbelastung in Form der bestehenden Bebauung der Fläche kommt es durch das Vorhaben zu keinen erheblich negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt.






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