In der Gemeinderatsitzung am 17. Januar 2023 wurde durch Herrn Gemeinderat Andreas Krist von einer fraktionsübergreifenden Arbeitsgemeinschaft ein Arbeitspapier für einen Grillplatz und dessen mögliche Standorte vorgestellt.
Folgendes sollte laut Empfehlung des Arbeitspapiers berücksichtigt werden:
Bereitstellung von elektrischem Strom
Wasser/Abwasser/biologische Kläranlage/Toilette mit möglichem Duschbereich
Große geschützte Grillmöglichkeit bzw. geschützte Aufenthaltsmöglichkeit bei schlechtem Wetter
Spülmöglichkeit für Geschirr
Bereich Grillplatz sollte mindestens geschottert, jedoch besser gepflastert sein.
Angrenzende Wiese mit Zeltmöglichkeit, möglicher Abenteuerspielplatz und Anschluss an Radweg.
Gemäß Gemeinderat wurden dann folgende Kriterien berücksichtigt:
Gute Erreichbarkeit und vertretbare Geräuschemissionen für Mensch (Anwohner) und Natur.
Keine Gefährdung durch Hochwasser
Erweiterbarkeit sollte möglich sein.
Nähe zu Wasser-, Kanal- und Stromnetz
Aus den von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Standorte wurde das Gelände hinter dem Tennisplatz favorisiert. Für diesen Standort wurde ein Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben.
Der Sachverhalt wurde aufgrund des positiven Lärmschutzgutachten am 24.10.2023 im Ortsentwicklungsausschuss weiter beraten.
Ergebnis:
Der Standort soll von südlich des Tennisplatzes in Richtung westlich des Tennisplatzes geändert werden.
Hierzu wies die Verwaltung darauf hin, dass in diesem Bereich bereits Ausgleichsflächen für andere Maßnahmen geschaffen wurden und verlegt werden müssten.
Es sollte eine offene Unterstellhalle sowie eine Feuerstelle und Sanitäreinrichtungen in der Planung berücksichtigt werden, ggf. mit Einzäunung des Geländes.
einstimmig
Aufgrund des Beratungsergebnis wurde die Verwaltung beauftragt, folgende Punkte abzufragen bzw. in einer Planung zu berücksichtigen:
Ungefähre Kosten für einen Grillplatz für 200 Personen
Welche Fläche wird hierfür benötigt
Toiletten werden mit eingeplant bzw. die benötigte Anzahl für den Betrieb mit 200 Personen ermittelt
Die Grillgelegenheit soll im abgewandten Bereich des Tennisplatzes/der Wohnbebauung Frohnhallenweg entstehen
Parkplätze sollten gegenüber des Tennisplatzes entlang der Straße angeordnet werden
Der Platz soll eine Einzäunung erhalten
Die Verwaltung soll gesondert klären, ob es durch die Umplanung des Standortes zu Konflikten hinsichtlich Naturschutzes und Lärmschutz kommt.
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.