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öffentlich


Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren



Sachvortrag:
 
Der Teleskopgelenkmast (kurz TGM) und das Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (kurz: TSF-W) wurden im Jahr 2022 bei der Feuerwehr Großwallstadt in Dienst gestellt. Diese zwei Fahrzeuge sind in der derzeit gültigen Feuerwehrkostensatzung nicht erfasst. Im Zuge der notwendigen Neukalkulation werden jetzt alle Fahrzeuge von der Kalkulation erfasst und die Satzung an die Rechtsprechung angepasst.
 
Begründung:
Feuerwehreinsätze sind meist gebührenfrei.
Kommt die Feuerwehr ihrer Aufgabe nach, Menschenleben zu retten, wie zum Beispiel die Bergung eines Unfallopfers aus PKW, ist dies kostenfrei.
Anders verhält es sich, wenn nach einem Unfall Öl oder Benzin ausgetreten ist und die Feuerwehr zur Reinigung der Unfallstelle hinzugezogen wird. In diesem Fall handelt es sich um eine kostenpflichtige Leistung. Die Kosten dafür trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, bei mehreren Unfallverursachern werden die Kosten entsprechend der Schuldquote zwischen den Beteiligten am Unfall aufgeteilt. Anders verhält es sich bei grober Fahrlässigkeit. Hier zahlt die Versicherung nur dann, wenn dies im Versicherungsschutz inbegriffen ist.
 
Bei der Kalkulation der Pauschalsätze wurden für die seit 2009 beschafften Fahrzeuge die tatsächlichen Kosten zugrunde gelegt. Bei den übrigen Fahrzeugen wurde auf die im gemeinsamen Rundschreiben des Bayerischen Gemeindetages, Bayerischen Städtetages, Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. veröffentlichten Kosten zurückgegriffen.
 
Das Muster der Verbände für ein Pauschalsätze-Verzeichnis enthält keine Empfehlungen mehr für festgesetzten Entschädigungen.
 
Anlage: Feuerwehrkostensatzung im Entwurf [Änderungen in gelber Farbe markiert]


 




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Gemeinde Großwallstadt
Hauptstraße 23, 63868 Großwallstadt
Tel.: 0 60 22 / 22 07 - 0
E-Mail: info@grosswallstadt.de
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